Strafrecht / Ordnungswidrigkeiten

Sie sollen eine Straftat begangen haben? Sie haben eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung als Beschuldigte/r erhalten? Wurde Ihnen eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl zu gestellt? Auch bei Erhalt eines Durchsuchungsbeschlusses oder eines Haftbefehls ist dringend anwaltliche Unterstützung gefragt.

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie zunächst gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Oft wird befürchtet, dass sich Schweigen negativ auf das weitere Verfahren auswirken könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie müssen sich nicht selbst belasten und haben das Recht, bereits vor der ersten Vernehmung einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren. Ich werde mich für Sie mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und ggf. dem Gericht in Verbindung setzen und Ihre Rechte verteidigen. Dabei haben wir stets das für Sie bestmögliche Ergebnis im Blick.

Gerne stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird oder Sie wissen möchten, ob ein bereits erlassener Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Dabei gilt es jedoch Fristen zu beachten, daher ist eine schnelle Kontaktaufnahme zu empfehlen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich so früh wie möglich über seine Rechte und Vereidigungsmöglichkeiten zu informieren. Sie haben zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens das Recht, eine/n Verteidiger/in Ihres Vertrauens zu wählen. Über die zu erwartenden Kosten Ihrer Verteidigung informiere ich Sie vorab.

Ich berate und verteidige Sie außergerichtlich und gerichtlich bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.