Schulrecht

Das Schulrecht wirft für Eltern oft viele Fragen auf. Auch die Lehrer/innen werden zunehmend mit Angelegenheiten, die juristisch zu klären sind, konfrontiert. Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Schüler/innen und ihren Eltern, Lehrer/innen und außerschulischen Partnern?

Sie als Eltern fragen sich, ob Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll oder noch ein Jahr zurückgestellt werden kann? Welchen Umfang hat die Schulpflicht? Viele schulrechtliche Schwierigkeiten lassen sich bereits in einem persönlichen Gespräch mit der Lehrkraft klären. Manchmal lässt sich mit anwaltlicher Beratung jedoch ein Konflikt vermeiden oder lösen.

Sie können trotz eines persönlichen Gesprächs mit der Lehrkraft die Bewertung Ihres Kindes nicht nachvollziehen oder brauchen Unterstützung, z. B. im Rahmen der Inklusion, im Bereich des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs? Möchten Sie sich zum Thema Förderschule oder der Schulwahl allgemein informieren?

Ihrem Kind wird ein Fehlverhalten vorgeworfen, ihm wurde eine Ordnungsmaßnahme angedroht? Sie sollen zu einer Anhörung erscheinen? Welche Rechte haben Schüler/innen und Lehrer/innen, wenn dem Schüler oder der Schülerin eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird? Ihr Kind hält die Schulregeln nicht ein, sieht sich vielleicht sogar Gewalttätigkeiten ausgesetzt oder soll selbst andere Personen körperlich angegriffen haben?

Das Schulrecht umfasst neben den vorgenannten Themen u. a. auch die Mitwirkungsrechte der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten und die Frage, wer z. B. die Fahrten von und zu der Schule finanziert. Welche Aufgaben haben der Schulträger und die Schulaufsichtsbehörden?

Welche Regelungen gelten in Bezug auf den Schutz der Daten der Schüler/innen und ihrer Eltern? Was ist Teil der Schulakte und können die Eltern diese einsehen?

Ich vertrete die Ihre Interessen und berate Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.